Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Pericintas GmbH (nachfolgend «Pericintas GmbH» oder «Auftragnehmerin» genannt) und den Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber» genannt) für alle Dienstleistungen, welche über die Website angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von: Pericintas GmbH
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Die Pericintas GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam. Der massgebende Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme der Offerte.
Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachfolgenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie erklären weiter, dass sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt sind.
Das Coaching bzw. Beratungsdienstleistungen erfolgen auf Grundlage der auf der Website angebotenen Programme. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden. Die Auftragnehmerin steht dem Kunden als Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die Veränderung selbst muss jedoch in Eigenverantwortung durch den Kunden vorgenommen werden.
Der Vertragsschluss kommt durch Akzept der Offerte der Auftragnehmerin zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde von der Auftragnehmerin angebotene Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten und Abreden verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST). Zu bezahlen ist vorbehaltlich separater Absprachen jener Preis, der auf der Webseite offeriert wurde. Für den Fall, dass der Preis nicht bestimmbar ist, gilt ein Stundensatz von CHF 500.00, jeweils zuzüglich allfälliger MWST.
Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnung vorgängig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung, spätestens jedoch 48 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung zu bezahlen (Vorauskasse). Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Leistungen ohne Vorauszahlung zu erbringen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig bei der Auftragnehmerin ein, befindet sich der Kunde automatisch im Verzug. Für Mahnungen kann die Auftragnehmerin eine Gebühr von CHF 20.00 pro Mahnung in Rechnung stellen.
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für bereits getätigte Aufwendungen ist die Auftragnehmerin vollumfänglich zu einem Stundensatz von CHF 500.00 zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer zu entschädigen. Eine Kündigung zur Unzeit ist nicht zulässig. Diesfalls bleibt der Kunde in jedem Falle verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Dies gilt insbesondere bei kurzfristigen Absagen von Beratungsterminen.
Bei der Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen (Art. 100 Abs. 1 OR; Art. 101 Abs. 2 OR) wird jegliche Haftung wegbedungen.
Die Auftragnehmerin darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Auftragnehmerin vollumfänglich einverstanden. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Auftragnehmerin die Daten zu Marketingzwecken verwenden.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Appenzell vereinbart.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.